Rechtlicher Rahmen – Experimentierklausel geplant

„Positiv ist die Information, dass das Land Schleswig-Holstein eine raumordnerische Experimentierklausel in das Landesplanungsgesetz aufnehmen will. Hierüber soll die Möglichkeit geschaffen werden, besonders innovative Entwicklungsansätze, u.a. auch im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung, modellhaft und experimentell in der Praxis zu erproben.“

Zitat aus der Auskunft des Landes Schleswig-Holstein – Idee auch für andere Bundesländer!

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